AGB

AGB Gourmetfestival 2023

  1. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen der engelhorn Gastro GmbH (nachfolgend: Veranstalter) und dem jeweiligen Karteninhaber zustande.
  2. Eine bezahlte Eintrittskarte berechtigt zum Besuch des Gourmetfestivals am Monatg, den 01.05.2023 bei engelhorn Mode im Quadrat. Der Eintrittspreis beinhaltet alle Speisen sowie Getränke.
  3. Außerhalb des kulinarischen Angebots des engelhorn Gourmetfestivals finden weder Beratung noch Verkauf statt.
  4. Die Online-Buchungsseiten zur Buchung der Karten verfügen derzeit nicht über einen Verschlüsselungsstandard oder anderes Sicherheitskriterium. Die Daten werden zentral gespeichert und elektronisch weiter verarbeitet.
  5. Eine Rückgabe bzw. der Umtausch der Eintrittskarte gegen Erstattung oder Gutschrift des Eintrittspreises ist ausgeschlossen.
  6. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt keine Erstattung bzw. Neuausstellung der Eintrittskarte.
  7. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
  8. Drohende Ereignisse höherer Gewalt oder witterungsbedingte Gefahren für die Besucher (schwerer Regen, Gewitter, Hagel, Sturm) berechtigen den Veranstalter, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. Wird die Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle, bei der er die Karte erworben hat oder bei postalischer Rücksendung an die engelhorn Gastro GmbH (Fabrikstationstraße 40, 68163 Mannheim) zurück.
  9. Programmänderungen oder den Austausch von einzelnen, namentlich beworbenen Köchen und Winzern behält sich der Veranstalter vor. Eintrittspreisminderungen können daraus nicht abgeleitet werden.
  10. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist nicht erlaubt. Der Veranstalter bzw. das Sicherheitspersonal entscheidet, welche Gegenstände hierunter fallen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig bis zum Ende der Veranstaltung in Besitz zu nehmen, das Risiko der Verwahrung trägt der Besucher. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis aus der Veranstaltungsstätte.
  11. Dem Karteninhaber ist bewusst, dass während des Gourmetfestivals Bild-, Ton- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf denen auch der Karteninhaber zu sehen sein kann. Der Karteninhaber willigt ein, ohne dass ihm hierfür eine Entschädigung oder Vergütung zusteht, dass im Rahmen der Veranstaltung durch den Veranstalter oder von diesem Beauftragten angefertigte Aufnahmen, die den Inhaber oder auch den Inhaber zeigen und die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und förmlich unbeschränkt.
  12. Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) werden von dem Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet, genutzt und entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben anschließend gelöscht. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung auch zum Widerruf der Einwilligung. Dies betrifft nicht die unter Ziffer 11. erteilte Einwilligung.
  13. Die Hausordnung des Veranstalters, insbesondere Weisungen des Servicepersonals, sind zu beachten.
  14. Die Website des Veranstalters enthält Links zu externen Internetseiten. Für die Inhalte der verlinkten Webseiten ist der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Website verantwortlich. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung ist dem Veranstalter nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden einer Rechtsverletzung wird der Veranstalter die entsprechenden Links umgehend entfernen.
  15. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Kontakt: 

Engelhorn Gastro GmbH

O5, 9-12
D-68161 Mannheim

Telefon: +49 (0)621 167-1199
gourmetfestival@engelhorn.de
www.engelhorn.restaurant

AGB


1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ihnen, dem Veranstalter (nachfolgend auch „Kunde“), und uns, der Engelhorn Gastro GmbH, über Veranstaltungen in den Räumen der Restaurants und Caterings sowie alle in diesem Zusammenhang von uns erbrachten Leistungen, insbesondere gastronomische Leistungen.

(2) Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Engelhorn Gastro AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Sie sind Verbraucher, soweit der Zweck Ihres Rechtsgeschäfts mit uns bei seinem Abschluss nicht Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Vertragsschluss
(1) Unsere Veranstaltungsangebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn wir haben sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Wir senden Ihnen zunächst unsere Vorschläge und Anregungen zu Ihrer Veranstaltung zu. Hierbei handelt es sich noch nicht um ein bindendes Angebot.

(3) Nach gemeinsamer Abstimmung erstellen wir für Sie auf der Grundlage unserer Vorschläge und Anregungen ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, das wir Ihnen in Textform durch Telefax, Brief oder E-Mail zusenden. An dieses Angebot halten wir uns mangels anderweitiger Angabe im Angebot eine Woche lang gebunden. Durch die Unterzeichnung und Übersendung unserer diesem Angebot beigefügten Bestätigung innerhalb der Bindungsfrist nehmen Sie unser verbindliches Angebot verbindlich an.

3 Änderungen, Abweichungen bei Veranstaltungsdauer und/oder Teilnehmerzahl
(1) Sofern Sie eine vertragliche Absprache mit uns ändern wollen, etwa die Anzahl der Teilnehmer, die Speisen- und Getränkeauswahl, die Personalausstattung, die Mietgegenstände oder die Art und Dauer der Veranstaltung, müssen Sie dies mit uns gesondert vereinbaren. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall im eigenen Interesse frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir noch rechtzeitig auf Ihre Änderungswünsche eingehen können.

(2) Wir planen (z.B. unser Personal) nur für die gebuchte Dauer der Veranstaltung und dürfen diese daher auch zur vereinbarten Zeit beenden. Verschieben sich dennoch einmal die Anfangs- und Schlusszeiten Ihrer Veranstaltung, sind wir berechtigt, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, hierfür ein angemessenes Aufgeld zu verlangen, dies gilt nicht, wenn uns hieran ein Verschulden trifft.

(3) Mangels abweichender Vereinbarung ist bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl um nicht mehr als 5 % die tatsächliche Teilnehmerzahl Grundlage unserer Preise und der Abrechnung.

Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl von mehr als 5 % sind wir berechtigt, die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% unserer Abrechnung zugrunde zu legen. Ihnen steht der Nachweis frei, dass uns aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl, ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl von mehr als 10% können wir unsere Leistungen und Preise neu kalkulieren (Änderung der Mieträume, zusätzliches Personal etc.), es sei denn dies ist Ihnen unzumutbar. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Sie Änderungen der Teilnehmerzahl am besten vorher mit uns absprechen.

4 Veranstaltungsdurchführung durch den Kunden
(1) Unterhaltungsdarstellungen oder künstlerische Darbietungen (Musiker, Shows, Tänzer etc.) bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wir sind berechtigt, unsere Zustimmung insbesondere zu verweigern, wenn die Darstellung nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, Sicherheitsbedenken bestehen, die Darstellung anstößig ist, sie geeignet ist, den Ruf unseres Hauses zu schädigen oder uns aus anderen Gründen nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Verwendung eigener elektrischer Geräte unter Nutzung unseres Stromnetzes bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung solcher elektrischer Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an unseren technischen Anlagen gehen zu Ihren Lasten, es sei denn sie sind von uns zu vertreten. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten sind im Mietpreis enthalten.

(3) Das Mitbringen und Aufstellen von Werbe-, Präsentations- und Dekorationsmaterial aller Art bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Bei Dekorationsmaterial muss die öffentlich-rechtliche (insbesondere feuerpolizeiliche) Zulässigkeit hinreichend sichergestellt sein. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig im Vorfeld mit uns hierüber ab.

(4) Wir weisen darauf hin, dass eigene Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht und verzehrt werden dürfen.

5 Stornierungen durch den Kunden
Im Falle einer Kündigung („Stornierung“) durch den Kunden gilt Folgendes:

(1) Können wir die Ihnen vermieteten Räumlichkeiten zum vereinbarten Veranstaltungstermin nicht weitervermieten, sind wir berechtigt, den vereinbarten Mietpreis von Ihnen zu verlangen.

(2) Mangels anderweitiger Abrede sind wir ferner berechtigt, das vereinbarte Entgelt für die Speisen („Speisenumsatz“) zu verlangen. Allerdings reduziert sich dieses um die Aufwendungen, die wir erspart haben, weil wir die Veranstaltung nicht durchführen müssen. Um die Abwicklung zu vereinfachen, reduzieren sich vereinbarte Entgelte pauschal auf 30 % bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin, auf 60 % bei einer Stornierung bis zu drei Tagen vor dem Veranstaltungstermin und auf 70 % bei einer späteren Stornierung. Der vereinbarte Speisenumsatz ergibt sich aus dem Menüpreis mal (x) Teilnehmerzahl.

War das Menü im Zeitpunkt der Stornierung noch nicht festgelegt, legen wir das preiswerteste Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde. Ihnen steht der Nachweis frei, dass uns überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist.

(3) Haben wir durch Sach- und Dienstleistungen Dritter, der wir uns bedienen, Aufwendungen, die nicht bereits von vorstehender Ziff. (1) und (2) erfasst sind, haben Sie uns mangels anderweitiger Abrede auch diese zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht von Ihnen in Anspruch genommen werden.

6 Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, es sei denn, wir haben auf etwas Abweichendes hingewiesen.

(2) Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleitung für unsere Leistungen zu verlangen. Deren Höhe kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(3) Das vereinbarte Entgelt ist mangels anderweitiger Regelung 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Gegenansprüche berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Das von uns auf Veranstaltungen eingesetzte Personal ist grundsätzlich nicht bevollmächtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

7 Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen. Ein Preisnachlass kann nur gewährt werden, wenn wir die Beanstandung trotz rechtzeitiger Mitteilung nicht beheben konnten.

8 Haftung des Kunden
Sofern Sie Unternehmer sind haften Sie bei Schäden an unserem beweglichen Inventar oder in den Gasträumen auch dann, wenn diese von einem Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder einem anderen Dritten, der Ihrer Risikosphäre zuzurechnen ist, verursacht werden. Das gilt natürlich nur insoweit, als ein Verschulden nicht nachweislich bei uns bzw. dem von uns eingesetzten Personal oder bei einem unserer Risikosphäre zurechenbaren Dritten liegt.

9 Unsere Haftung
(1) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt werden. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung von uns auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie einer zwingenden gesetzlichen Haftung für Produktfehler.

(2) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Ihre Gefahr in den Veranstaltungsräumen. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10 Rücktritt aus wichtigem Grund
(1) Wir haben das Recht, aus wichtigem Grund die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen und vom Vertrag mit Ihnen zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

Sie Ihre aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten schuldhaft in erheblichem Umfang verletzen, insbesondere Verpflichtungen aus § 4 nicht einhalten, und hiervon auch nach Abmahnung innerhalb einer Ihnen gesetzten angemessenen Frist nicht ablassen;
Sie auch nach Verstreichen lassen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die Vorauszahlung gem. § 6 Abs. 2 nicht leisten;
unsere Räume und die Veranstaltung von Ihnen unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zu Ihrer Person, den Teilnehmern oder dem Zweck der Veranstaltung, gebucht wurden;
uns Tatsachen nach Vertragsschluss bekannt werden, auf Grund derer uns die Durchführung nicht zugemutet werden kann, etwa weil der der Charakter der Veranstaltung anstößig ist oder
die Veranstaltung, der Veranstalter oder derjenige, der in der Öffentlichkeit als Veranstalter wahrgenommen wird, geeignet ist, den guten Ruf unseres Hauses zu schädigen.
die ie Veranstaltung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen gegen geltendes Recht verstößt, etwa weil der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
(2) Im Falle des berechtigten Rücktritts durch uns gemäß Absatz 1 dieser Vorschrift haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unsererseits vorbehalten. § 5 dieser Vereinbarung gilt in diesem Fall entsprechend.

11 Schlussbestimmungen
(1) Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

(2) Für die Engelhorn Gastro GmbH AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns

und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sind Sie Unternehmer ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns Mannheim. Wir sind in diesen Fällen auch zur Klageerhebung an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Sind Sie Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

engelhorn und
Produkt

engelhorn bietet unseren Kund*innen ein großes Sortiment an Produkten an, die aus unterschiedlichsten Materialien bestehen und die wir weltweit einkaufen. Einige dieser Materialien oder Produkte sind nicht unumstritten. Dennoch ist es unser Ziel, mögliche negative ökologische und soziale Auswirkungen der Produkte und der Produktion gemeinsam mit unseren Partner*innen in unseren Lieferketten zu reduzieren. Wir setzen dafür auf Nachhaltigkeitssiegel. Zudem wollen wir in unserem gesamten Sortiment nachhaltige Materialien stärker unterstützen. Wir haben bereits damit begonnen, Marken und Produkte, die schon heute nachhaltig arbeiten, nicht nur in unser Sortiment aufzunehmen, sondern diese gezielt sogar herauszuheben.

Seit 2019 verzichten wir auf den Verkauf von Pelz und sind Mitglied im Fur Free Retailer-Programm.

Wir verstärken kontinuierlich unser Sortiment um nachhaltig positionierte Marken und um Produkte, die ausschließlich aus nachhaltigen Materialien und unter verantwortungsvollen sozialen Bedingungen hergestellt wurden. Dabei spielen Aspekte wie weniger Wasserverbrauch bei der Herstellung, der Einsatz von Bio-Baumwolle, PFC-freiheit und Nutzung von recycelten Materialien eine Rolle.

Wir konzentrieren uns aber nicht nur auf neue Ware, sondern verfolgen auch mit Circular fashion ein Modell der Kreislaufwirtschaft. Um den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern, beteiligen wir uns an dem Programm Buddy&Sally. Hier haben unsere Kund*innen die Möglichkeit an bestimmten Terminen gebrauchte Designermode gegen einen engelhorn-Gutschein einzutauschen. Wir wiederum verkaufen diese an andere Kund*innen weiter. Ebenfalls arbeiten wir mit dem auf hochwertige Vintage Accessoires spezialisierten Label „Whoislouis?“ zusammen, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Auch Reparatur ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung der Ressourcen und unterstützt die Langlebigkeit von Produkten. Unsere Schneiderei bietet unseren Kund*innen die Möglichkeit, nicht nur neu gekaufte, sondern auch gebrauchte Ware zu ändern oder zu reparieren. Unsere Werkstätten im Sporthaus helfen ebenfalls gerne, die Nutzungsdauer von Produkten, wie z.B. Fahrrädern, Ski und vielem mehr zu verlängern. 

Wir wollen grünes Konsument*innenverhalten fördern. Für unsere Kund*innen soll es einfach sein, sich zu orientieren und nachhaltige Ware zu erkennen. Deshalb weisen wir diese sowohl auf den Flächen als auch im Online-Shop gezielt aus.

engelhorn und
Region

engelhorn ist tief verwurzelt in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar: Wir sind hier zuhause als Familien und als Unternehmen und fühlen uns mit den Menschen verbunden. An unserem Stammsitz in Mannheim verstehen wir uns als aktiven Teil der Gemeinschaft. Wir möchten ein guter Nachbar sein und Verantwortung übernehmen. Deshalb tragen wir nachhaltig dazu bei, die Gesellschaft in unserer Region zu unterstützen und Mannheim als attraktive Einkaufsstadt mit hoher Lebensqualität zu stärken.

Selbstverständlich engagieren wir uns für den Wirtschaftsstandort Mannheim. So sind wir beispielsweise im Vorstand der IHK Rhein-Neckar aktiv und Teil der Werbegemeinschaft Mannheim, dem Zusammenschluss der Gewerbetreibenden in der Mannheimer Innenstadt. Im Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung haben wir uns schnell entschlossen, in Kooperation mit einem Ärzteteam ein eigenes Impfcentrum zu errichten, um so die Impfkampagne der Stadt zu unterstützen.

Seit vielen Jahren unterstützen wir den Spitzen- und den Breitensport in der Metropolregion Rhein-Neckar. Besonders die Förderung der Jugendarbeit liegt uns dabei am Herzen. Auch Bildungsprojekte für bedürftige Familien und Kinder werden von uns regelmäßig bedacht. Ebenso gründen beziehungsweise fördern wir Initiativen, die ihrerseits dazu beitragen, dass die Stadt lebenswert bleibt. Einige Beispiele: Campus-Projekt Neckarstadt-West, Initiative „Beistehen statt Rumstehen“, Kinderkaufhaus Plus

Die kulturellen Institutionen in Mannheim tragen erheblich zur Attraktivität der Stadt bei. Seit vielen Jahren ist es uns ein Anliegen, uns nicht nur für Museen und Theater einzusetzen, sondern auch eine kulturelle Brücke in die Innenstadt zu schlagen. Auch kulturelle Leuchttürme in der Region werden von uns gefördert. So sind wir beispielsweise Partner der Nibelungenfestspiele in Worms.

Ein wichtiges Projekt, um die Bekanntheit der Stadt Mannheim nachhaltig als Ort mit hoher Lebensqualität auszubauen, ist die Bundesgartenschau 2023. An der Organisation dieses Events arbeiten wir aktiv mit dem Stadtmarketing Mannheim zusammen. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. profitiert seit einigen Jahren von unseren Spendensammlungen an den Kassen in stationären Handel.

Regelmäßig bieten wir auch lokalen Kreativ-Initiativen die Chance auf unseren Flächen ihre Produkte einem größeren Publikum vorzustellen. Mehrere Labels haben wir bereits in unser Sortiment übernommen.

Auch unsere Gastronomie ist bestrebt, saisonale und regionale Produkte einzusetzen und durch langfristig angelegte Partnerschaften landwirtschaftliche Betriebe in unserer Region nachhaltig zu unterstützen.

engelhorn und
Umwelt

Jedes Unternehmen, jeder Mensch nutzt Ressourcen. Wir wollen unseren Kund*innen und Gästen ein Genusserlebnis bieten. In unseren Häusern, in unseren Restaurants und online. Dafür benötigen wir Ressourcen. Wir als Familienunternehmen wollen dies aber auch nachfolgenden Generationen ermöglichen. Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Umwelt zu schützen und unseren ökologischen Fußabdruck kontinuierlich zu reduzieren. Wir hinterfragen kontinuierlich unsere Prozesse und entwickeln Maßnahmen, um Energieverbrauch, Abfall und Emissionen, die durch unsere Immobilien und Logistik sowie Transport entstehen zu senken.

So setzen wir beim Betrieb unserer Liegenschaften auf erneuerbare Energien und erzeugen durch Photovoltaik den Strom für unseren Eigenbedarf selbst. Wir arbeiten aber auch daran, den Energieverbrauch und den CO2-Austoß zu senken. Mit Hilfe von Green Vision Solutions haben wir eine fundierte, vergleichsfähige Basis geschaffen und unsere Emissions-Hotspots erkannt. 2020 haben wir ein System implementiert, das die klimatechnischen Anlagen im stationären Handel automatisch und vorausschauend regelt und optimiert.

Für unsere Logistik, sowohl für interne Transporte wie für den Versand über unseren Online-Shop, nutzen wir das Umweltschutzprogramm GoGreen von DHL. Die in diesem Zusammenhang entstehende CO2-Belastung kompensieren wir durch die Beteiligung an hochwertigen Klimaschutzprojekten.

Wir arbeiten zudem daran, die Lieferketten im Onlinehandel mit digitaler Innovation nachhaltig zu gestalten und somit grünes Konsument*innenverhalten zu fördern. Wesentlicher Baustein ist hier die Reduzierung des CO2-Verbrauchs durch die Senkung der Retouren. Hierfür haben wir beispielsweise einen Fit Finder, der darin unterstützt, die passende Größe zu ermitteln.

Um Ressourcen zu schonen, setzen wir verstärkt auf natürliche, recycelte beziehungsweise recycelfähige Materialien. Alle Versandpakete- und tüten sind bereits heute aus 100 Prozent recycelbaren Materialien und FSC-zertifiziert. Wir nutzen Mehrwegbehälter, um Ware zu transportieren, haben auf dünnere Verpackungsmaterialien umgestellt und verzichten bewusst auf Extra-Verpackungen bei der Lieferung zu unseren Häusern oder im Online-versand.

engelhorn und
Mensch

Seit jeher fühlen wir uns verantwortlich für die Menschen, die mit uns unser Unternehmen gestalten. Als Familienunternehmen wollen wir auch ein familiäres Arbeitsumfeld schaffen. Unsere Mitarbeitenden sind vielfältig und unterschiedlich. Sie sind vor und hinter den Kulissen das Gesicht von engelhorn und bilden so die Basis für unseren Erfolg. Denn die Zufriedenheit unserer Kund*innen steht für uns an erster Stelle. Deshalb geben wir unser Bestes, um unseren Service permanent zu verbessern. Damit unsere Mitarbeitenden dies leisten können, verstehen wir es als unsere Aufgabe ihnen Wertschätzung zu vermitteln und Perspektiven zu eröffnen, damit sie sich entwickeln können, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität. Im Rahmen unserer engelhorn-Akademie bieten wir permanent Fort- und Weiterbildungs-möglichkeiten an.

Die Ausbildung junger Menschen hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir bieten derzeit sieben Ausbildungsberufe beziehungsweise duale Studiengänge an. Neben der jeweils fachlichen Ausbildung fördern wir gezielt die Entwicklung jeder/s Einzelnen.

Wir haben ein eignes Patensystem aufgelegt, bei dem jeder/m Auszubildenden eine erfahrene Führungskraft als Pat*in mit Rat und Tat zur Seite steht. Spezielle Azubi-Projekte wie die Durchführung von Betriebsbesichtigungen, Exkursionen und Kommunikationsseminare fördern Kreativität und Eigenverantwortung. Unser Ziel ist stets, nach der Ausbildung gemeinsam weiterzuarbeiten. Unsere Übernahmequote liegt bei 80 Prozent.

Kontinuierlich entwickeln wir Maßnahmen, die ein erfolgreiches und nachhaltiges Miteinander fördern. So führen wir regelmäßig Veranstaltungen wie Team- oder Mitarbeitendentage durch und gewähren exklusive Goodies wie Mitarbeitendenrabatte und Präsente bei Firmenjubiläen. Darüber hinaus gibt es Mitmachangebote vom Lauftreff über Nordic Walking-Kurse bis hin zu Rennradgruppen.

Unsere Mitarbeitenden stellen wir zudem frei, um sich am Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar zu beteiligen und sich so in und für die Region sozial zu engagieren.